Prozedere

 

Sie brauchen eine Überweisung!

 

Sie benötigen für logopädische Therapie eine chefärztlich bewilligte Überweisung. Darauf stehen eine ärztliche Diagnose, der Auftrag "logopädische Therapie" und eine Zeitangabe. Bitten Sie Ihren Arzt um 60 Min. Einheiten, dies hat sich in der Praxis bewährt.

 

In der Zeitangabe sind direkte (Therapie) und indirekte (Vor- und Nachbereitungszeit) Leistungen enthalten.

 

Überweisung "T1" 30 Minuten:   45.-

(25 Min. Therapie, 5 Min. Vor- und Nachbereitung)

 

Überweisung "T2" 45 Minuten:   66.-

(35 Min. Therapie, 10 Min. Vor- und Nachbereitung)

 

Überweisung "T3" 60 Minuten:   90.-

(45 Min. Therapie, 15 Min. Vor- und Nachbereitung)

 

 

So funktioniert die Abrechnung 

 

Als Wahllogopädin verrechne ich direkt mit meinen Patienten. Die Bezahlung erfolgt immer zu Monatsende mittels Honorarnote und Banküberweisung.

 

Meine Tarife orientieren sich an den Empfehlungen des Berufsverbandes logopädieaustria. Etwa die Hälfte der Therapiekosten können Sie bei Ihrer Krankenkasse rückfordern. Genaue Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Versicherung.

 

 

Terminabsagen

 

Ich reserviere Zeit ausschließlich für Sie, daher gelten vereinbarte Termine als verbindlich! Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden zuvor erfolgen. Später abgesagte oder versäumte Termine werden als Ausfallhonorar verrechnet und von der Krankenkasse nicht refundiert!